

Gemäß § 6 der Satzung des SV Lippramsdorf 1958 e. V. sind die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Mitgliedsbeiträge sind als wichtigste Einnahmequelle die Existenzgrundlage des Vereins.
Der Mitgliedsbeitrag wird unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung als Jahresbeitrag (s. o.) erhoben.
Wehr-, Zivildienstleistende und Arbeitslose können auf Antrag den ermäßigten Beitrag in Höhe von
54,00 EURO in Anspruch nehmen. Sind zwei Elternteile (Erziehungsberechtigte) und mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mehrere Kinder Mitglied des Vereins, kann der Familienbeitrag beantragt werden.